Service

Unser qualifiziertes Techniker-Team hält Ihre Anlage instand und führt zuverlässig und schnell Reparaturen durch. Für die regelmäßige Wartung und Pflege Ihrer Anlage bieten wir Ihnen einen individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wartungsvertrag an.

Mit einem Wartungsvertrag

  • erfüllen Sie sie gesetzlichen Bestimmungen der Heizungsanlagenverordnung § 9: „Betreiber von Zentralheizungen oder Brauchwasseranlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 11 kW sind verpflichtet, Wartung und Instandhaltung der Anlage durchzuführen oder durchführen zu lassen. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.“
  • sichern Sie die einwandfreie Funktion Ihrer Anlage
  • erhalten Sie den Wert Ihrer Investitionen
  • können Sie Ihre Betriebskosten besser kalkulieren

Fordern Sie einen Muster-Wartungsvertrag bei uns an!